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Geburtsjahr
Erstes Jahr der Entgeltumwandlung
Jahresbeitrag der Entgeltumwandlung (volle EUR)
Angenommene Gesamtverzinsung



Beachten Sie folgende Informationen:

Rückdeckungsversicherung

Für die über die Unterstützungskasse des DGB e.V. durchgeführte Entgeltumwandlung wird bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die versicherten Leistungen ergeben sich aus den jeweils aufgewendeten Beträgen im Tarif R13 auf Grundlage der versicherungstechnischen Kalkulation, die z.B. die Lebenserwartung, die Häufigkeit von Leistungsfällen und Verwaltungskosten berücksichtigt.

Überschussrente

Neben den garantieren Leistungen der Rückdeckungsversicherung (die garantierte Verzinsung beträgt für Umwandlungen ab Juli 2021 0 %) fallen voraussichtlich Überschüsse an. Bei der Ermittlung der monatlichen Überschussrente kann mit verschiedenen Gesamtverzinsungen gerechnet werden. In dem wählbaren Zinssatz ist der Garantiezins inbegriffen. Die so ermittelten Überschüsse können jedoch nicht garantiert werden. Tatsächlich erwirtschaftete Überschüsse werden jährlich gutgeschrieben.

Leistungsgrundlage

Einzelheiten zum Leistungsumfang - auch zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sowie der Einbeziehung von Hinterbliebenen - regelt die Richtlinie zur Versorgung durch Entgeltumwandlung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

Daneben haben wir noch einen Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ) bereitgestellt, der weitere Hinweise zu den Rahmenbedingungen der Entgeltumwandlung gibt: [Fragen und Antworten öffnen]

Vergleich mit anderen Angeboten zur Altersvorsorge

Bei einem etwaigen Vergleich mit alternativen Angeboten sind folgende Aspekte zu beachten:

Haftungsausschluss

Der hier angebotene Onlinerechner dient lediglich zur Ermittlung möglicher Leistungen. Er kann auch einen Anhaltspunkt dafür liefern, welcher Beitragsaufwand voraussichtlich erforderlich ist, um eine bestimmte Rente zu erhalten. Das Ergebnis dieser Berechnung ist jedoch unverbindlich und ersetzt nicht die verbindliche Rentenberechnung zum tatsächlichen Rentenbeginn. Im Übrigen basieren die Ergebnisse des Onlinerechners darauf, dass der angegebene Jahresbeitrag unverändert und ohne Unterbrechung bis zum Rentenbeginn eingezahlt wird; er basiert auf weiteren vereinfachten Annahmen und Rundungen. Deshalb können die Ergebnisse des Onlinerechners auch von den Ergebnissen der Anwartschaftsbescheinigungen abweichen, die Sie als Begünstigte/r jährlich von der Unterstützungskasse bei Durchführung einer Entgeltumwandlung erhalten.