Sie können diesen Rechner nur vor Beginn der Beitragszahlung nutzen. Alle angegebenen Werte berücksichtigen die garantierte Rente, die aus der angegebenen Beitragszahlung resultiert, zusätzliche nicht garantierte Leistungserhöhungen, die vor allem von der angegebenen Vermögensverzinsung abhängen sowie einen nicht garantierten Zuschlag in Höhe von 20 % ab Rentenbeginn. Die angegebenen Gesamtrenten sind Anhaltspunkte für die tatsächliche Leistung. Die Verzinsung, der Prozentsatz für den Zuschlag und die Gesamtrenten können höher oder niedriger ausfallen.
Eine höhere oder niedrigere Einzahlung bewirkt eine proportional höhere oder niedrigere Leistung.
Die Berechnung beruht auf einer bis zum Rentenbeginn gleichbleibenden Beitragszahlung und vereinfachenden Annahmen, z.B. Auf-/Abrundung und einem Geburtstag in der Jahresmitte. Die Ergebnisse können daher von der hochgerechneten Altersrente auf Ihrer Standmitteilung geringfügig abweichen.
Im Jahr des Rentenbeginns wird der Jahresbeitrag anteilig berücksichtigt.
Sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen handelt es sich um Bruttowerte. Soweit Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind sie voll steuerpflichtig. Soweit Leistungen auf versteuerten Beiträgen beruhen, sind nur die darin enthaltenen Erträge steuerpflichtig. Die Leistungen unterliegen außerdem der Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Mit dem Förderrechner können Sie Ihren Vorteil auf Grund der steuer- und abgabefreien Beiträge berechnen.