Über "Wunschrente eingeben", können Sie sich den Beitrag für die von Ihnen gewünschte Rente ausrechnen lassen.
Alle angegebenen Werte berücksichtigen die garantierte Rente, die aus der angegebenen Beitragszahlung resultiert,
sowie zusätzliche nicht garantierte Leistungserhöhungen, die vor allem von der angegebenen
Verzinsung abhängen. Die angegebenen Gesamtrenten sind Anhaltspunkte für die
tatsächliche Leistung. Die Verzinsung und die Gesamtrenten können höher oder niedriger
ausfallen.
Eine höhere oder niedrigere Einzahlung bewirkt eine proportional höhere oder niedrigere Leistung.
Die Berechnung beruht auf einer bis zum Rentenbeginn gleichbleibenden Beitragszahlung und
vereinfachenden Annahmen, z.B. Auf-/Abrundung und einem Geburtstag in der Jahresmitte.
Die Ergebnisse können daher von der hochgerechneten Altersrente auf Ihrer Standmitteilung
geringfügig abweichen.
Im Jahr des Rentenbeginns wird der Jahresbeitrag anteilig berücksichtigt.
Die angegebenen Altersrenten enthalten bereits einen nicht garantierten Zuschlag in Höhe von 40%
der zum Rentenbeginn erreichten Rente. Dieser Zuschlag wird nur gewährt, wenn der Arbeitgeber bzw. seine Unterstützungskasse diese Art der
Überschussbeteiligung vorsieht. Andernfalls ergibt sich eine niedrigere Rente zu Leistungsbeginn und ggf. höhere Rentensteigerungen durch die Überschussbeteiligung.
Die dauerhafte Zahlung dieses Zuschlags hängt von der nach
Rentenbeginn zu erzielenden Vermögensverzinsung ab und kann nicht garantiert werden.
Sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen handelt es sich um Bruttowerte.
Leistungen des Arbeitgebers oder seiner Unterstützungskasse an den Rentner sind lohnsteuerpflichtig
sowie beitragspflichtig in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Mit dem Förderrechner
können Sie Ihren Vorteil auf Grund der steuer- und
abgabefreien Beiträge berechnen.